Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Dr. Heike Link
Referentin Internationale Studierende

Telefon: +49 345 55 21535
Telefax: +49 345 55 27427

Universitätsring 19/20
D-06108 Halle

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Einreise und Aufenthaltsrecht

Anmeldung bei der Stadt Halle (Saale)

Alle Studierenden, die als Austauschstudierende oder für ein komplettes Studium an die  Martin-Luther-Universität kommen, sind verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Halle als neue BürgerInnen der Stadt beim Amt für Bürgerservice / Einwohnermeldeamt anzumelden.

Für die Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Vermieter ausgestellt.

Für diesen Service können Studierende online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Terminvereinbarung telefonisch: 0345/221-0 oder -115 (Montag-Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)

Terminvereinbarung online: https://halle.de/serviceportal/online-terminvergabe    

Bitte beachten Sie, dass Termine außerhalb des Studi-Specials häufig schon mehrere Wochen im Voraus gebucht werden müssen und denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Achtung: Sonder-Terminvergabe zur Studentenanmeldung nur jeweils zu Beginn des jeweiligen Semesters möglich. Ansonsten Bürgerservice wählen.

Visum und Aufenthaltstitel

Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung beim Amt für Bürgerservice / Einwohnermeldeamt auch eine Aufenthaltserlaubnis, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Studierende/r mit einem Studierenden-Visum einreisen müssen. Dieses müssen Sie bei der Deutschen Botschaft / beim Konsulat in Ihrem Heimatland bzw. in dem Land, in dem Sie derzeitig einen Aufenthaltstitel haben, beantragen.

Das Studentenvisum erlaubt Ihnen, in Deutschland einzureisen und gilt für einen Zeitraum von drei Monaten. Innerhalb dieser drei Monate müssen Sie einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung (für die Dauer Ihres Studienaufenthalts) bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Einreisevisum zum Zweck des Studiums beantragen müssen. Ein Visum zum Zweck eines Sprachkurses ist nicht ausreichend.

Es gibt jedoch auch Staaten mit Visumsfreiheit bei der Einreise. Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch innerhalb der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen müssen.

Informationen zur Antragsbearbeitung sind in folgendem Informationsblatt zusammengestellt:
Informationen zur Antragsstellung_Aufenthaltstitel für Studienzwecke.pdf (356,2 KB)  vom 07.06.2024

Bewerbung für die Aufenthaltserlaubnis

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nutzen Sie bitte den Online-Dienst der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale):

https://halle.de/serviceportal/online-dienste/aufenthaltserlaubnis-zum-zweck-der-ausbildung#/#bueOverview   

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice der Stadt Halle) angemeldet haben.

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht mehr erforderlich.

Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten und verinbaren einen weiteren Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels.

Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle   .

Notfallvorsprachen bei der Ausländerbehörde

Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten finden jeden Dienstag von 08:00 bis 15:30 Uhr Notfallvorsprachen in der Ausländerbehörde Halle (Saale) statt.

Als Notfallanliegen gelten:

  1. abgelaufene Aufenthaltstitel
  2. beabsichtigter Arbeitgeberwechsel/ Änderung Zusatzblatt
  3. Überträge von Aufenthaltstiteln
  4. Verlust von Dokumenten
  5. Ausstellung Passersatzpapiere bei kurzfristiger, dringender Auslandsreise

Im begründeten Einzelfall können weitere dringende Anliegen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zugelassen werden.

Die Auswahl, der Personen, die zur Vorsprache bei der  Ausländerbehörde hereingelassen werden, sowie eine Vorfilterung  entsprechend der oben genannten Anliegen, wird über die Security  erfolgen.

Die Besucheradresse der Ausländerbehörde lautet:
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Internetseite der Abteilung Einreise und Aufenthalt der Stadt Halle (Ausländerbehörde):

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtverwaltung/verwaltungsorganisation/oe-information/abteilung-einreise-und-aufenthalt/349620478   

Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende der Abteilung Einreise und Aufenthalt der Stadt Halle (Ausländerbehörde):

https://halle.de/serviceportal/dienstleistungen/leistung/aufenthaltserlaubnis-fuer-studenten-studentenvisum/389039685   


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