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Dr. Heike Link
Referentin Internationale Studierende
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Versicherung und Gesundheit
Übersicht
Krankenversicherung für internationale Studierende
Wer an einer deutschen Universität studieren möchte, benötigt den Nachweis über eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung ist keine Immatrikulation möglich.
Wichtig: Seit 2023 benötigen alle Studierende (auch Studierende mit EHIC oder aus Abkommensstaaten) für die Immatrikulation eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu können Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenversicherung kontaktieren und eine Meldung ihres Versicherungsstatus an die MLU veranlassen (Die ID der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist H0000861).
Seit Anfang 2014 gibt es neue Regelungen für die Krankenversicherung, die internationale Studierende für die Immatrikulation an deutschen Hochschulen benötigen. Akzeptiert werden der Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung, der EHIC oder der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungs-Pflicht. Demnach werden private Krankenversicherungen und Krankenversicherungen, die Studierende schon vor der Einreise nach Deutschland in ihren Heimatländern abschließen, nur noch in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung des Versicherungsvertrages akzeptiert.
Wir empfehlen daher dringend,
‒ vor der Einreise nach Deutschland nur eine Einreise-Versicherung abzuschließen, die 4 bis 6 Wochen gültig ist (z.B. ProVisit Visum, die auch die behördlichen Anforderungen der Ausländerbehörde erfüllt),
‒ nach der Einreise in Deutschland eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen.
Der Beitrag, den Studierende für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen, ist bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich und beträgt ca. 120,00 € pro Monat.
In einigen Fällen benötigen Studierende bereits für die Beantragung des Einreisevisums den Nachweis über eine Krankenversicherung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.
Sollten Sie bereits 30 Jahre und älter sein oder ein Promotionsstudium absolvieren, gibt es besondere Regelungen zu beachten.
AUSNAHME:
Studierende aus EU-Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungs-Karte (European Health Insurance Card – EHIC) besitzen, benötigen für die Immatrikulation nur die Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bei der sie eine Foto-Kopie der EHIC oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse einreichen müssen.
Wenn Sie aus einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), der Türkei oder Tunesien kommen, benötigen Sie den für Ihr Heimatland gültigen Anspruchsausweis. Diesen müssen Sie vor Ihrer Abreise beim Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland beantragen.
Bei Krankheit müssen die Incomings vor der Behandlung bei einem deutschen Arzt zu einer beliebigen deutschen Krankenversicherung gehen und den Anspruchsausweis in einen Behandlungsschein umtauschen. Dieser Behandlungsschein gilt nur für ein Quartal. Ist ein Arztbesuch im darauffolgenden Quartal notwendig, muss ein neuer Behandlungsschein ausgestellt werden.
Weitere Informationen zu den in den Abkommensstaaten geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt „Krankenversicherung in Deutschland für ausländische Studierende“.
EHIC nachweisen
Auf diese Art können Sie nachweisen, dass Sie eine europäische Krankenversicherung haben bzw. in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind:
- Kopie der EHIC (Vorder- und Rückseite)
- Versicherungsbestätigung der Krankenversicherung (kann beim Versicherungsunternehmen angefordert werden)
Diese Informationen soll der Nachweis der EHIC beinhalten:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Gültigkeitsdauer/Ablaufdatum: Um Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Studiums in Deutschland anerkennen zu können, muss auf der Bescheinigung der gesamte Zeitraum des Auslandsstudiums angegeben sein. Zum Beispiel: Wenn Sie im Wintersemester in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie mindestens vom 01.10. bis 31.03. Versicherungsschutz, für das Sommersemester muss mindestens der Zeitraum vom 01.04.-30.09. angegeben sein.
- Symbol der EHIC (Kreis mit Sternen, in der Mitte Länderkürzel)
Weitere Informationen und Muster unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=653&langId=de
Wenn Sie in Deutschland mit Ihrer EHIC eine Ärztin/ einen Arzt besuchen müssen, können Sie zur Information für die Praxis diese Checkliste für die Praxis vorlegen.
Informationsblätter
Krankenversicherung für ausländische Studierende in Deutschland
KV in Dtl_deutsch_2023.pdf
(23,9 KB) vom 20.06.2024
Informationsblatt zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
Beratungsblatt EU-Studenten-neutral_1.pdf
(9,6 KB) vom 02.02.2021
Checkliste Krankenversicherung
Checkliste Krankenversicherung.pdf
(238,3 KB) vom 19.11.2024
Einige der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen (Auswahl)
- Techniker Krankenkasse (TK)
- AOK - Die Gesundheitskasse
- Barmer GEK
- DAK Gesundheit
- IKK gesund plus
- Deutsche BKK
DAAD-Versicherung
(nur für Stipendiaten des DAAD)
Studierende (und deren Familien), die mit einem Stipendium vom DAAD oder einer der Partnerinstitutionen des DAAD gefördert werden, können eine speziell kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen über den DAAD. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Erste Hilfe - Illustriertes Gesundheitswörterbuch
Was ist im Krankheitsfall zu tun? Das Gesundheitswörterbuch "Erste Hilfe" wurde vom Deutschen Studentenwerk entwickelt und gibt internationalen Studierenden in Deutschland alle nötigen Informationen.
Arztsuche
Hinweis: In Deutschland sollte im Krankheitsfall zunächst ein/e allgemein Mediziner/in - ein/e sogenannte/r "Hausarzt/Hausärztin" - besucht werden. Nur in schwerwiegenden Fällen und wenn Arztpraxen geschlossen sind, wird das Krankenhaus aufgesucht.
Wenn Sie krank sind und eine Ärztin/ einen Arzt aufsuchen müssen, hilft Ihnen die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt oder die Arztsuche der Terminservicestelle . Sie können unter anderem nach Fachgebiet, Sprechzeiten, Ort und Sprachkenntnissen filtern.
Wenn Sie in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie in akuten Fällen auch Termine über die Terminservicestelle der 116117 buchen. Terminvereinbarungen sind telefonisch (116117) oder online über eterminservice.de möglich. Termine können im Bereich der Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Augenheilkunde und Pädiatrie gebucht werden. Ersttermine für eine Psychotherapeutische Sprechstunde können ebenfalls vereinbart werden. Für andere Fachgebiete ist ein Vermittlungscode notwendig.
Bitte beachten Sie: In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte die 112.
Psychosoziale Beratung
Studierende, die eine psychosoziale Beratung benötigen, können sich an den psychosozialen Beratungsdienst des Studentenwerks Halle oder an das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten Sachsen-Anhalt wenden. Diese Stellen bieten internationalen Studierenden Beratung und Therapie unter Berücksichtigung der kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse an.
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