Dokumente
ERASMUS Student Charter (English)
Erasmus Charter for Higher Education_2021-27.pdf
(472 KB) vom 23.03.2021
Kontakt
Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme
Telefon: +49 345 55 21579
Telefax: +49 345 55 27687
anna.kostov@international.u...
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)
Maite Gil Bredehöft & Tabea Nisius
Studentische Mitarbeiterin ERASMUS-Programm
Telefon: +49 345 55 21354
erasmus@uni-halle.de
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)
ERASMUS Studieren in Europa
Interrail-Passe für Erasmus+ Teilnehmende
Gerne möchten wir euch auf das Angebot des neuen Interrail-Passes für Erasmus+ Teilnehmende aufmerksam machen. Der Pass wurde in Kooperation zwischen Eurail und dem European Student Network (ESN) aufgesetzt und bietet Studierenden eine nachhaltige Reisemöglichkeit während ihres Erasmus+ Aufenthalts.
Ein besonderes Merkmal dieses Passes ist seine sechsmonatige Gültigkeit, die den Erasmus+ Teilnehmenden ermöglicht, sowohl ihre Hin- als auch Rückreise zu bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden.
Das Factsheet bietet einen Überblick über die Buchungsoptionen und der Pass kann hier gebucht werden.
Wer kann teilnehmen? | An der MLU immatrikulierte Vollstudierende (Bachelor, Staatsexamen, Master) und Doktoranden aller Fächer unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter ab dem 1. Studienjahr. |
Was ist möglich mit ERASMUS? | Die Erasmusförderung zum Studium sieht eine Förderdauer ab 2 Monaten bis maximal 12 Monaten pro Studierendem/ Doktoranden pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) vor. Studierende einzügiger Studiengänge (Staatsexamen) können insgesamt bis zu 24 Monate gefördert werden. Im Rahmen der maximalen Förderdauer können mehrere Studienaufenthalte und/oder Erasmus-Praktika absolviert werden, solange die maximale Anzahl an förderbaren Monaten nicht überschritten wird. Eine Mehrfachförderung über das Erasmus-Programm ist möglich. Bisherige Erasmus-Mobilitätsphasen (Studium und/oder Praktika) werden angerechnet. Auch eine Kombination aus Stuidum und Praktikum ist möglich. |
Fördersätze für ERASMUS Studium in Europa (gültig für Aufenthalte im akademischen Jahr 2024/25) Achtung: die Höhe des bewilligten Gesamtbudgets für die MLU Halle-Wittenberg erlaubt es u.U. nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht, unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, die höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. | Erasmus-Studierende sind grundsätzlich von möglichen Studiengebühren an den Partnerhochschulen befreit. Zudem bietet das ERASMUS-Programm einen Mobilitätszuschuss für das Studium nach festgelegten Sätzen je Ländergruppe: Gruppe 1 (600,00 EUR/Monat): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Gruppe 2 (540,00 EUR/Monat): Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern Sonderfall Schweiz: die Schweiz fördert das Austauschstudium an Schweizer Hochschulen über das Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Diese Förderung muss vom Studierenden direkt bei der Gastuni beantragt werden. |
Zusatzförderungen für Studierende mit Kind(ern), Teilnehmende mit Behinderung ab GdB20/ chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende | Zusatzförderungen werden zusätzlich zum Mobilitätsstipendium gezahlt, sofern der Antrag gestellt und die entsprechenden Nachweise erbracht sind. Eine Zusatzförderung kann gemäß EU-Richtlinien nur einmalig pro Mobilitätsmaßnahme bewilligt werden, auch, wenn mehrere Gründe vorliegen. |
Bewerbungsfristen | Die Bewerbung für einen Erasmus Studienaufenthalt erfolgt grundsätzlich bei der/dem zuständigen Fachkoordinator/in. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen und einzureichenden Unterlagen. |
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die für Ihr(e) Studienfach/-fächer verfügbaren ERASMUS-Plätze an unseren Partneruniversitäten und über das Bewerbungsverfahren informieren. Für eine Erstberatung wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen ERASMUS-Fachkoordinatoren/Innen ihres Instituts.
Vor dem Gespräch mit dem ERASMUS-FachkoordinatorIn lesen Sie bitte die Hinweise zur Bewerbung sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit, Kennedyallee 50, 53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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