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Krieg in der Ukraine: Unterstützungsangebote

Das Team des International Office ist zutiefst bestürzt über den Krieg in der Ukraine. Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um die betroffenen Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftler*innen mit vollen Kräften zu unterstützen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an uns, wir sind für Sie da.

Beratung

Das International Office bietet Beratung für Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem bei Problemen in der Studienorganisation, bei der Beantragung von Verlängerungen von Aufenthaltstiteln, in finanziellen Notlagen und für gefährdete Wissenschaftler*innen im Ausland an. Ihre Ansprechpartner sind:

Studierende: Gritt Eisenkopf

Tel.: 0345 55 21535

Promovierende: N.N.

Tel.: 0345 55 21745

Wissenschaftler*innen: N.N.

Tel.: 0345 55 21538

Eine erste Orientierung bietet auch die Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine des DAAD:

DAAD: Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine

Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung und zum Alltagsleben in Deutschland. Sie ist durchgängig in Deutsch und Englisch verfügbar, die ukrainische Sprachfassung wird laufend erweitert. Für ukrainische Studierende soll die Webseite als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem dienen.

Zur Webseite der Kontaktstelle gelangen Sie hier.   

Uns erreichen auch Angebote von Studierenden und Promovierenden, die in der aktuellen Situation selber Hilfe anbieten, insbesondere für Übersetzungen, aber auch für anderes wie zum Beispiel Sachspenden oder Medikamente. Hierfür danken wir von ganzem Herzen. Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten oder selber Hilfe anbieten, kontaktieren Sie uns bitte, wir vermitteln dann den Kontakt.

Informationen für Studieninteressierte

Ukrainische Studierende und Schüler*innen der 11. Klasse, die sich aktuell nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland aufhalten, können Ihr geplantes beziehungsweise begonnenes Studium an unserer Universität aufnehmen oder aber fortsetzen. Gleiches gilt für den Besuch eines Studienkollegs.Beachten Sie jedoch auch, dass für das Studium an unserer Universität Sprachkenntnisse - zumeist in Deutsch, weniger in Englisch - erforderlich sind. Diese müssen anhand bestimmter Zertifikate nachgewiesen werden. Genaues lesen Sie gerne auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes in Deutsch oder Englisch nach: www.uni-halle.de/apply

Das Landesstudienkolleg Abteilung Halle bietet ab Mai einen zusätzlichen B1-Kurs für ukrainische Geflüchtete an; die Anmeldung hierfür nehmen Sie bitte ausschließlich über das Studienkolleg vor. https://www.studienkolleg.uni-halle.de/foerderkurse/ Schulabgänger der 11. Klasse wenden sich im Frühjahr 2022 bitte direkt an Frau Dr. Krüger vom Landesstudienkolleg (). Eine Bewerbung zum Studienkolleg ist jedoch weiterhin nur über uni-assist möglich und erforderlich.

Studierende der Medizin haben leider erst ab einem sehr weit fortgeschrittenem Studium (mit mindestens 4 Jahren Studium) Chancen auf einen Wechsel an unsere Universität. Dazu benötigen sie einen Anrechnungsbescheid; Hinweise dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://www.uni-halle.de/ssc/bewerbungsinformationen/ba-ma-studium/#anchor3277850

Mit einem Nachweis über Ihr laufendes Studium in der Ukraine können Sie außerdem für ein oder zwei Semester das Gaststudium an unserer Universität in Anspruch nehmen. Nach aktueller Rechtslage benötigen Sie dafür jedoch eine deutsche Krankenversicherung, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Anfragen mit konkreten Angaben zu Ihrem Schulabschluss, dem bisherigen Studium und dem Sprachniveau Deutsch beantworten wir sehr gerne über ssc@uni-halle.de.

Fördermöglichkeiten für Studierende

Ausbildungsförderung nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG)

Für geflüchtete Studierende aus der Ukraine besteht seit dem  01.06.2022 die Möglichkeit, Ausbildungsförderung nach dem  Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) zu beantragen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung der  Ausländerbehörde   und
  • die Immatrikulation für ein Studium mit Abschluss an einer  Hochschule in Deutschland  oder der Besuch eines staatlich anerkannten Studienkollegs, welches auf den Besuch der Hochschule vorbereitet.

ACHTUNG! Es besteht kein Anspruch auf BAföG für Geflüchtete aus der Ukraine, die ihr Studium an einer ukrainischen Hochschule von Deutschland aus online durchführen/fortsetzen oder als Gast- oder Austauschstudierende eingeschrieben sind (also für ein Studium ohne Abschluss, z.B. in ein „ASQ Semester“ oder "Bridging Semester"). Für diese Studierenden besteht aber die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB  II zu bekommen.

Wir empfehlen eine Beratung durch das Amt für Ausbildungsförderung (Terminbuchung online    ).

Der Verein „Hilfe für ausländische Studierende e.V.“ (HauS)

Der Verein „Hilfe für ausländische Studierende e.V.“ (HauS) unterstützt unverschuldet in Not geratene ausländische  Studierende aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die finanzielle Hilfe  erfolgt nach sorgfältiger Prüfung möglichst kurzfristig und  unbürokratisch, z. B. durch Übernahme von Mieten, Krankenversicherung,  Beihilfen zum Lebensunterhalt vor Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Das Studentenwerk Halle

Das Studentenwerk Halle     unterstützt Studierende aus der Ukraine und der Russischen Föderation,  die in Wohnheimen des Studentenwerks Halle wohnen und in finanzielle  Schwierigkeiten geraten sind. Ansprechpartner ist das Team der Sozialberatung des Studentenwerks    .  Die Hilfe umfasst z.B. Stundung der Mietzahlung. Aber auch diejenigen  Studierenden, die nicht im Wohnheim wohnen und in finanzielle Notlagen  geraten sind, können Beratung und Unterstützung erhalten, z.B. in Form  von kostenlosen Mahlzeiten in der Mensa oder finanziellen Hilfen.

Der Studierendenrat

Der Studierendenrat bietet mit seinem Sozialdarlehen die Möglichkeit, in Notsituationen schnell und unproblematisch finanzielle Unterstützung zu leisten. Studierende an der MLU können ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1000,- Euro beantragen. Die  Rückzahlung erfolgt in 25,- Euro-Raten drei Monate nach unserer letzten  Zahlung. Separate Absprachen, Stundungen und andere Probleme können im  persönlichen Gespräch mit den Sozialsprechern angegangen werden.

Fördermöglichkeiten für Wissenschaftler*innen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)    unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern geflohen sind, indem sie ihnen die Teilnahme an Forschungsprojekten und die Antragstellung im Walter-Benjamin-Programm (Option Walter Benjamin-Stelle, nicht –Stipendium) erleichtert. Die DFG unterstreicht in der aktuellen Situation auch auf diese Weise ihre Solidarität mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Ukraine und Russland, die infolge des russischen Angriffs ihre Heimat verlassen müssen. Diesen soll mit einer kurzfristigen Integration in das deutsche Wissenschaftssystem die Kontinuität ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ermöglicht werden. Geflüchtete Forschende können ein eigenes Vorhaben zur Durchführung in Deutschland über das Walter Benjamin-Programm    beantragen. Die sonst in diesem Programm vorhandene Beschränkung der Zielgruppe auf die frühe Postdoc-Phase entfällt für geflüchtete Personen. Darüber hinaus können alle Projektleitungen und auch die Hochschulen Zusatzanträge stellen, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. Ansprechperson an der MLU ist , Referat 6.1 - Forschungsförderung und -kooperation.

Die VolkswagenStiftung    hat schnell und unkompliziert auf die prekäre Lage in der Ukraine reagiert und Forschenden aus dem Land in Deutschland eine Perspektive geboten. Antragsfrist war der 5. April 2022. Ansprechperson an der MLU ist , Referat 6.1 - Forschungsförderung und -kooperation.

Sozial- und psychosoziale Beratung

Das Studentenwerk Halle ist erste Anlaufstelle für Studierende und Promovierende bei der psychosozialen Bewältigung der aktuellen Situation. Wenn Sie Fragen, Probleme oder Gesprächsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Team der Sozialberatung des Studentenwerks. Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie hier   . Es gibt freie Termine. Habt keine Scheu, Euch zu melden.

Einreise aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine aufgeführt, u.a. auch zu Fragen wie der, ob ukrainische Staatsbürger Asyl beantragen sollten oder ob Kurzzeitaufenthalte für ukrainische Staatsbürger verlängert werden können. Zur Übersicht gelangen Sie hier.   

Außerdem hat das BMI auf einer weiteren Website Informationen über die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland zusammengestellt, auf Ukrainisch   , Russisch    und Deutsch   .

Anbei finden Sie ein Merkblatt vom BMI zu den Rechten und Pflichten von Schutzsuchenden aus der Ukraine auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch.

Merkblatt Ukrainisch
Leaflet Ukrainian.pdf (120,1 KB)  vom 24.03.2022

Merkblatt Deutsch
Merkblatt Deutsch.pdf (211 KB)  vom 24.03.2022

Merkblatt Englisch
Leaflet English.pdf (74,7 KB)  vom 24.03.2022

Die vom BMI im Merkblatt empfohlene Webseite Handbook Germany    bietet Informationen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Außerdem hat die Europäische Kommission auf dem EURAXESS-Portal eine zentrale Informationsquelle für Geflüchtete aus der Ukraine in 42 Ländern veröffentlicht: EUResearch4Ukraine   .

Informationen aus Halle (Saale) und Sachsen-Anhalt für vom Krieg Betroffene

Psychiatrische und psychotherapeutische Beratung und Behandlung für Geflüchtete aus der Ukraine

Die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) des Universitätsklinikums Halle bietet in seiner Sprechstunde psychiatrische und psychotherapeutische Beratung und Behandlung für Geflüchtete aus der Ukraine an:

Unser multiprofessionelles Team aus ärztlichen, psychologischen, sozial-, ergo- und musiktherapeuthischen Kolleg*innen bietet Beratung, Unterstüzung und Behandlung bei psychischen Belastungen durch Flucht und Ankunft, aber auch bei bereits langjährig bekannten psychischen Störungen. Dies ist möglich durch die Unterstützung ukrainisch- und russischsprachiger Kolleg*innen und Dolmetscher*innen.

Kontakt

Telefon: 0345 557 3640

Fax: 0345 557 3537

Mail:

Adresse

Universitätsklinikum Halle (Saale)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Universitätsklinik und Polinklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

Magdeburger Straße 22

06112 Halle (Saale)


Flyer Sprechstunde für ukrainische Geflüchtete der Psychiatrischen Institutsambulanz UKH.pdf (444,1 KB)  vom 21.04.2022

Kleiderkammer der Stiftung Bildung & Handwerk (SBH) Südost

Die Bildungseinrichtung "Stiftung Bildung & Handwerk Südost" hat am Standort Halle eine Kleiderkammer eingerichtet. Dort kann gespendete Kleidung an Bedürftige abgegeben werden.

Angeboten wird fast alles an Kleidung, außer Unterwäsche und Winterbekleidung. Die Kleidung kann direkt am Standort Zum Heizkraftwerk 10, 06112 Halle (Saale), Raum 210, montags bis freitags zwischen 10:00 - 12:00 abgeholt werden.

Merkblatt: Erstinformationen für ukrainische Geflüchtete in Halle (Saale) auf Ukrainisch
Infoblatt_Ukrainer_Ukrainisch.pdf (283,7 KB)  vom 07.03.2022

Merkblatt: Erstinformationen für ukrainische Geflüchtete in Halle (Saale) auf Russisch
Infoblatt_Ukrainer_Russisch.pdf (292,7 KB)  vom 07.03.2022

Merkblatt: Erstinformationen für ukrainische Geflüchtete in Halle (Saale) auf Deutsch
Infoblatt_Ukrainer_Deutsch.pdf (161,7 KB)  vom 07.03.2022

Die Stadt Halle (Saale) hat auf ihrer Website    aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine auf Deutsch und Ukrainisch zusammengestellt. Für Fragen zu Formalitäten für ukrainische Geflüchtete, zur Unterbringung und Probleme in verschiedenen Lebenslagen steht eine Hotline zur Verfügung:
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Telefon: 0345 221-2580

Auch das Land Sachsen-Anhalt hat wichtige Informationen für ukrainische Staatsangehörige in Sachsen-Anhalt bereit gestellt. Die Informationen stehen auf Ukrainisch   , Russisch    und Deutsch    zur Verfügung.

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA)  und die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. haben eine  „Koordinierungsstelle Ukraine“    für Sachsen-Anhalt eingerichtet. Die Koordinierungsstelle steht Betroffenen, ihren Angehörigen und der Zivilgesellschaft mit Erstinformation, persönlicher Beratung und mehrsprachigen Informationen (ukrainisch, russisch, deutsch) zur Verfügung. Telefonisch zu erreichen ist die Koordinierungsstelle unter der Hotline 0345 213 893 99 von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 20 Uhr und per E-Mail:

Übersicht mit weiteren Organisationen, die vom Krieg betroffene Menschen unterstützen


Überblick über Notfallinformationen und Hilfe für gefährdete Wissenschaftler*innen und Studierende:
Overview of emergency information and aid for scholars and students at risk.pdf (574,6 KB)  vom 24.03.2022

Spenden

An der MLU sind aktuell rund 250 Studierende aus der Ukraine und der Russischen Föderation eingeschrieben. Viele von ihnen befinden sich derzeit nicht nur in Angst und Sorge um ihre Angehörigen im Kriegsgebiet, sondern zunehmend auch in finanziellen Schwierigkeiten. Um in dieser Notsituation den Studierenden zu helfen, bitten wir um Spenden an den Verein Hilfe für ausländische Studierende e. V. (HauS):

Zahlungsempfänger: HauS e.V.
IBAN: DE05800200865100201323
BIC: HYVEDEMM440 (Hypo Vereinsbank Halle)

Verwendungszweck: Krisenhilfe Ukraine

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