Bankkonto
Für den Aufenthalt der meisten internationalen Studierenden in Deutschland bietet sich die Eröffnung eines Bankkontos an, z.B. für die gebührenfreie Zahlung des Semesterbeitrags, für die Zahlung der Miete und der Krankenversicherung, etc.
Wenn Sie aus einem Staat der Europäischen Union einreisen, empfehlen wir Ihnen, falls möglich, Ihr Konto aus dem Heimatland zu nutzen.
Für Studierende
Falls Sie ein kostenfreies Bankkonto für Studierende* eröffnen möchten, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
• Reisepass / Identitätsnachweis
• Meldebestätigung der Stadt Halle
• Steuer-Identifikationsnummer
• Immatrikulationsbescheinigung
*je nach Bank dürfen Sie ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
Sperrkonto
Internationale Studierende, die nicht aus einem EU-Staat kommen, müssen nachweisen, dass sie für ihr Studium und ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können.
Oft muss bereits bei der Beantragung des Visums ein Finanzmittelnachweis vorgelegt werden. Die einfachste und gängigste Option für den Finanzmittelnachweis ist ein Sperrkonto.
Außerdem dient das Sperrkonto als Finanzierungsnachweis bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland. Studierende, die für ihr Visum ein Sperrkonto angelegt haben, können diesen Nachweis ohne Probleme bei der Ausländerbehörde vorzeigen.
Bei Fragen und weiteren Informationen zum Sperrkonto wenden Sie sich bitte an: incoming@international.uni-halle.de