Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmobilität (Europa)

Förderbedingungen

Das ERASMUS-Programm fördert Mobilitäten zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung für Universitäts­mitarbeiter*innen (aus Lehre und Verwaltung). Gefördert werden Aufenthalte an Partnerhochschulen sowie an ausländischen Einrichtungen in Programmländern, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.

Vorteile eines ERASMUS Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Arbeitsprogramms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Förderung der beruflichen Entwicklung
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen

Wer kann gefördert werden?

  • Hochschulpersonal aus allen Bereichen (Allgemeine und technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten, Finanzen, International Office, Personal, Öffentlichkeitsarbeit)
  • Auszubildende

Was kann gefördert werden?

Die Erasmus Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten (60 Tagen) möglich. Eine wiederholte Förderung ist möglich. Welche ERASMUS-Partnerverträge ihr Institut hält, erfragen Sie bitte bei der/dem zuständigen ERASMUS-Fachkoordinator*in Ihres Institutes. Eine vollständige Auflistung aller ERASMUS-Partneruniversitäten finden Sie hier.

Förderfähige Weiterbildungsformate sind:

Eine Kombination aus Fort- und Weiterbildungsmobilität und Lehrendenmobilität ist ebenfalls möglich, siehe ERASMUS-Lehrendenmobilität.

Finanzielle Unterstützung

Die  finanzielle Unterstützung sieht eine pauschale Zuwendung für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß der festgelegten Sätze des ERASMUS-Programms vor. Die Bewilligung erfolgt auf Basis einer zuvor erstellten Kostenkalkulation. Die Abrechnung der Mobilität erfolgt nach Bundesreisekostengesetz (BRKG).

Erasmus+-Förderraten für Fahrt- und Aufenthaltskosten
Förderraten_Weiterbildungsmobilität.pdf (65,8 KB)  vom 03.09.2024

Antragstellung

Anträge können stetig im laufenden akademischen Jahr, auch kurzfristig, eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt immer vorbehaltlich der bereitstehenden Mittel.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet das International Office.  Ein offizielles Bewilligungsschreiben mit Höhe der pauschalen Förderung  bzw. ggf. ein Ablehnungsschreiben geht dem Antragsteller zeitnah nach  Einreichung des Antrages per Email zu.

Einzureichende Unterlagen (per Mail):

Dokumente

Antrag auf ERASMUS+ Zuschuss (STT)
Antrag auf ERASMUS+ Zuschuss (STT).pdf (724,2 KB)  vom 03.09.2024

Dienstreiseantrag für an der Universität Beschäftigte
dienstreiseantrag.pdf (374,3 KB)  vom 19.01.2015


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung  [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für  die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Nationale Agentur für  EU-Hochschulzusammenarbeit, Kennedyallee 50, 53115 Bonn

Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail:
Homepage: www.eu.daad.de

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