Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme

Telefon: +49 345 55 21579
Telefax: +49 345 55 27687

Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)

Maite Gil Bredehöft & Tabea Nisius
Studentische Mitarbeiterinnen ERASMUS-Programm

Telefon: +49 345 55 21354

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Häufig gestellte Fragen

Wer kann über ERASMUS gefördert werden?

Alle an der MLU Halle-Wittenberg immatrikulierten Studierenden, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, können sich für eine ERASMUS-Studienförderung bewerben, sofern sie an der MLU ein (vollständiges) Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Erasmus-Studienaufenthalte sind ab dem 1. Studienjahr möglich.

Was kann über ERASMUS gefördert werden?

Die Erasmusförderung zum Studium sieht eine Förderdauer ab 2 Monaten und bis maximal 12 Monaten pro Studierendem im Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktoranden) vor.Studierende einzügiger Studiengänge (Staatsexamen) können bis zu 24 Monate gefördert werden.

Die Förderung bezieht sich immer auf einen Studienaufenthalt an einer Partneruniversität, mit der die MLU eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Mögliche Studiengebühren der Gasthochschulen fallen weg. Eine Mehrfachförderung über das Erasmus-Programm ist möglich. Bisherige Eramus-Studienphasen bzw. -praktika werden angerechnet.

Neben der Erasmusförderung zum Studium, welche gemäß der Ländergruppensätze, berechnet wird, können Studierende Zusatzförderungen i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragen.

Auch gibt es eine Zuschussförderung für Studierende, die nachweislich grün reisen.

Wann sollte ich mit den Vorbereitungen beginnen?

Wir empfehlen ca. 1  Jahr vorher mit den Vorbereitungen zu beginnen. Bedenken Sie, dass die  begehrten Plätze schnell vergeben sind.

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein ERASMUS-Studium?

Ein ERASMUS-Studium ist ab dem 1. Studienjahr möglich. Wir empfehlen bei einem einsemestrigen Aufenthalt das 4. oder 5. Fachsemester, bei einem Aufenthalt von zwei Semestern das 3./4. oder 5./6. Semester. Masterstudierende und Doktoranden können ab dem 1. Fachsemester ins Ausland gehen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, von vornherein ein komplettes Studienjahr zu absolvieren, so empfehlen wir dringend, diese zu nutzen, denn:

  • hinsichtlich der Sprache und der Eingewöhnung in das Land sowie den akademischen Erfolgen profitiert man bei einem Jahr deutlich mehr
  • der Wiedereinstieg in den Studienablauf in Halle fällt aufgrund der meist jährlichen Angebote leichter

Wie hoch ist die ERASMUS-Förderung für einen Studienaufenthalt?

Neben der Erasmusförderung zum Studium, welche gemäß der Ländergruppensätze, berechnet wird, können Studierende Zusatzförderungen i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragen.

Auch gibt es eine Zuschussförderung für Studierende, die nachweislich grün reisen.

Die MLU fördert einen einsemestrigen Studienaufenthalt mit maximal 5 Monaten, zweisemestrige Aufenthalte mit maximal 10 Monaten, sofern die Nachweise für den Anspruch durch den Studierenden erbracht worden sind.

Die Höhe des bewilligten Erasmus-Gesamtbudgets für die MLU Halle-Wittenberg erlaubt es u.U. nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts  finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht,  unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, die  höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Wie viele ECTS-Punkte muss ich im Ausland erreichen?

Um Anspruch auf die Erasmusförderung zum Studium zu haben, müssen pro Semester mindestens 15 ECTS-Punkte auf dem Transcript of Records (Zeugnis), welches die Gasthochschule ausstellt, nachgewiesen werden.

Dabei ist jeweils ein Sprachkurs pro Semester in der Landes- oder Unterrichtssprache anrechenbar. Alle übrigen Leistungen müssen durch Fachkurse des Studienfaches, über welches man ins Ausland geht, nachgewiesen werden. Die Kurswahl muss gemäß des Studienniveaus an der MLU erfolgen (Bachelor, Master). Studierende einzügiger Studiengänge (Staatsexamen, Diplom) dürfen aus allen Studienniveaus wählen.

Werden mir die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Vor Beginn des Erasmus-Studiums wird ein Learning Agreement erstellt. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Heimatuniversität und Ihrer Gastuniversität.

Es enthält alle Kurse, die Sie während des Semesters besuchen und alle Leistungen, die Sie während Ihres Aufenthaltes erbringen. Das Learning Agreement wird in der Regel mit dem zuständigen ERASMUS-FachkoordinatorIn besprochen.

Um eine Anerkennung zu erreichen, empfehlen wir, die einzelnen Kurse und Leistungen bereits vor dem Aufenthalt mit den jeweiligen Dozierenden/ Modulverantwortlichen bzw. dem Prüfungsamt abzusprechen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Anerkennung, sofern dies nicht mit den Modulverantwortlichen bzw. dem zustänidgen Prüfungsamt vorab vereinbart wurde.

Weiterführende Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen erhalten Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre.

Erfassung von Auslandsaufenthalten im Diploma Supplement

Als Diploma Supplement    wird ein Anhang zum Abschlusszeugnis bezeichnet, welches Erläuterung zum Hochschulabschlusszeugnis beinhaltet. Es beschreibt den jeweiligen  Studiengang und dient vor allem dem besseren Verständnis und der - auch  internationalen - Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse an europäischen  Hochschulen. Ausgestellt wird es von der  Hochschule, die den Hochschulabschluss vergibt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ Dekanat.

Im Ausland erworbene Studienleistungen, die nicht anerkannt wurden, können im Diploma Supplement als Zusatzleistungen bzw. zusätzlich erworbene Qualifikationen während des Studiums erfasst werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Muss ich ein Urlaubssemester nehmen?

Grundsätzlich ist dies kein Muss, wir empfehlen es aber, weil:

  • die Fachsemesteranzahl sich nicht erhöht (Was u.a. wichtig für das Inlands-BAföG ist, denn In- und Auslands-BAföG werden getrennt behandelt.)
  • die Semestergebühren der MLU gespart werden können

Im beurlaubten Semester können die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden, jedoch nicht Leistungen an der MLU  (wenn Sie z.B. vor dem Semesterende wiederkommen und noch eine Hausarbeit einreichen möchten). Der Status Student an der MLU bleibt erhalten, sie sind also weiterhin immatrikuliert.

Für jedes Semester, das Sie sich beurlauben möchten, muss ein eigener Antrag gestellt werden. Informationen und den Antrag erhalten Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Die entsprechende Unterschrift für die Begründung der Beurlaubung (unter Punkt 5) erteilt Frau Anna Kostov, , vom International Office. Den Antrag reichen Sie dann eigenständig im Immatrikulationsamt ein.

Sollte ich Auslands-BAföG beantragen?

Alle Studierenden, die einen Inlands-BaföG-Anspruch haben, haben automatisch auch Anspruch auf die Auslands-BAföG-Förderung.

Durch die länderspezifischen, leicht höheren Fördersätze haben ggf. auch Studierende eine Chance, Auslands-BAföG zu erhalten, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben.

Informationen zum Auslands-BAföG und die dafür (nach Zielland unterschiedlichen) zuständigen Auslands-BAföG-Ämter finden Sie hier: Auslands-BAföG-Ämter.    

Kann ich meinen ERASMUS-Studienplatz nachträglich verlängern?

Eine Verlängerung ist  nur dann möglich, wenn es der existierende bilaterale Erasmus-Vertrag zwischen der MLU Halle-Wittenberg und der jeweiligen Gastuniversität zulässt. Diese Prüfung erfolgt durch das International Office.

Wenn dies formal möglich ist, muss ein entsprechender Verlängerungsantrag gestellt werden, der vom Studierenden sowie den Verantwortlichen der Heimat- und Gastuniversität zu unterschreiben ist.

Ob die Verlänegrung auch finanziell bezuschusst werden kann, hängt vom vorhandenen Budget der Hochschule ab.

Was kann ich tun, wenn meine Wunschuniversität noch keine Kooperation mit Halle hat?

Sprechen Sie über Ihre „Wunsch"-Universität mit Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator. Er/Sie hat die Möglichkeit, neue ERASMUS-Plätze für das Institut zu vereinbaren, wenn auch seitens der Partneruniversität Interesse an einer Kooperation mit Halle besteht.

Kann ich auch einen fachfremden ERASMUS-Platz nutzen?

Die Nutzung fachfremder ERASMUS-Plätze ist grundsätzlich nicht möglich, da Erasmus-Verträge einen fachspezifischen Austausch verabredet haben und nicht ohne Weiteres auf andere Fachbereiche übertragbar sind.

Kann ich über ERASMUS auch ein Praktikum absolvieren?

Auslandspraktika ab 2 bis 12 Monate können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Zuständig ist das LEONARDO-Büro in Magdeburg   . Diese können auch direkt nach einem Studienaufenthalt erfolgen bzw. mit diesem kombiniert werden.

Bin ich im Ausland versichert?

Bei Studienaufenthalten in EU-Ländern besteht bereits ein Basisschutz durch die "Europäische Krankenversicherungskarte“.

Bei einem Aufenthalt in den Ländern Norwegen,  Liechtenstein, Island, Kroatien und der Türkei erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach einer Auslandsversicherung. Zudem kann über die DAAD-Gruppenversicherung    eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Wie finde ich eine Unterkunft im Ausland?

Für die Suche nach einer Unterkunft ist das International Office nicht zuständig. Die meisten Universitäten bieten jedoch Wohnheimplätze für Austauschstudierende und Unterstützung bei der Wohnungssuche an.

Informieren Sie sich dazu auf der Hompage ihrer Gastuniversität sowie beim ERASMUS-Team des International Office.

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