Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme

Telefon: +49 345 55 21579
Telefax: +49 345 55 27687

Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)

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Zusatzförderung "Social Top-Ups"

... für Teilnehmende mit Kind/ern

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus Studienaufenthalt nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Als Zuschuss für Studierende mit Kind/ern im Ausland können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich zur regulären Förderung 250,00 EUR/ Fördermonat gewährt werden.

Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag beim International Office der MLU Halle-Wittenberg. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde sowie ein Beleg, dass das Kind/ die Kinder sich am Studienort befinden (Tickets, Bescheinigung der Betreuungseinrichtung vor Ort etc.).

Diese Zusatzförderung gilt vor dem BaföG-Amt nicht als Einkommen.

... für Teilnehmende mit Behinderung ab GdB20/ chronischen Erkrankungen

Die Zusatzförderung kann von Studierenden ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder im Falle einer vorliegenden chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, beantragt werden. Die Höhe der Zusatzförderung entspricht einem Top-up zur regulären Förderung von 250,00 EUR/ Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim International Office der MLU Halle-Wittenberg. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gilt der Behindertenausweis bzw. im Falle einer chronischen Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, welche den damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf im Ausland bestätigt.

Diese Zusatzförderung gilt vor dem BaföG-Amt nicht als Einkommen.

...für Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus

Sofern beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Abschluss verfügen (Deutscher Qualifikationsrahmen, Stufe 6), kann dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim International Office der MLU Halle-Wittenberg. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten eine formlose Angabe zu den Bildungsabschlüssen der Eltern durch den Studierenden selbst sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Diese Zusatzförderung gilt vor dem BaföG-Amt als Einkommen.

...für erwerbstätige Studierende

Studierende, die:

  • eine Erwerbstätigkeit von durchgängig mindestens sechs Monaten mit zeitlichem Bezug zum Beginn der Erasmus-Mobilität sowie
  • einen Netto-Verdienst von über 450,00 EUR und unter 850,00 EUR in jedem Monat nachweisen können
  • und deren Erwerbstätgikeit während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt werden kann, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

können dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat erhalten.Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim International Office der MLU Halle-Wittenberg. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge sowie der Arbeitsvertrag bzw. dessen Stilllegung während oder Kündigung vor Antritt des Erasmus-Studienaufenthaltes.

Diese Zusatzförderung gilt vor dem BaföG-Amt als Einkommen.

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