Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Promos Flyer Titelbild

Dokumente

Promos Flyer mit aktuellen Bewerbungsfristen
MLU_13_010_Folder Promos_rz_1.2.pdf (1,2 MB)  vom 05.06.2013

Kontakt

Katja Richter
Projektmitarbeiterin für PROMOS und Erasmus weltweit

Telefon: +49 345 55 21313

Universitätsring 19/20
D-06108 Halle

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
D-06099 Halle (Saale)

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PROMOS

Was ist PROMOS?

PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) ist ein Stipendienprogramm für Auslandsaufenthalte von Studierenden. Finanziert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) soll es Hochschulen die Möglichkeit geben, eigene Schwerpunkte im Bereich Auslandsaufenthalte zu setzen und sie dabei unterstützen, das im Rahmen der Bologna-Reform festgelegte Ziel der Steigerung der Auslandsmobilität zu erfüllen. Darüber hinaus soll den Studierenden die Chance gegeben werden, finanzielle Unterstützung für Vorhaben oder Zielorte zu erhalten, welche in keinem anderen strukturierten Programm des DAAD gefördert werden.

Im Wesentlichen werden dabei Auslandsaufenthalte weltweit von bis zu sechs Monaten mit monatlich gezahlten Teilstipendien und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert. Diese variieren je nach Zielregion und Aufenthaltsdauer.

PROMOS Fördersätze 2024
foerdersaetze-promos-2024.pdf (141,8 KB)  vom 15.08.2023

Was kann gefördert werden?

Im Einzelnen können an der Martin-Luther-Universität gefördert werden:

  • Studienaufenthalte (1-6 Monate): Es handelt sich hierbei um Semesterstipendien für Studierende in grundständigen Studiengängen und Graduierte in Masterstudiengängen sowie Kurzstipendien für Abschlussarbeiten. Doktorand*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Studienaufenthalte werden mit einer einmaligen Reisekostenpauschale und einer monatlichen Teilstipendienrate gefördert.
  • Auslandspraktika (4 Wochen bis 6 Monate): Nicht für EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Türkei. Ausgenommen sind außerdem Praktika bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, Goethe-Instituten, Deutschen Schulen im Ausland, DAAD-Außenstellen, Deutschen Außenvertretungen oder internationalen Organisationen und beim Deutschen Archäologischen Institut (für Praktika bei diesen Institutionen gibt es eigene Förderprogramme beim DAAD   ). Doktorand*innen können nicht gefördert werden. Praktika werden mit einer einmaligen Reisekostenpauschalen gefördert. Sofern es sich nachweislich um ein Pflichtpraktikum handelt, werden Praktika auch mit einer monatlichen Teilstipendienrate gefördert.
  • Sprachkurse im Ausland (3 Wochen bis 6 Monate): Förderbar sind ausschließlich Kurse an staatlichen Hochschulen mit einem Umfang von mindesten 25 Stunden/Woche. In diesem Programm sind auch Doktorand*innen förderbar. I.d.R. wird eine Kursgebühren- und Reisekostenpauschale gezahlt.
  • Fachkurse im Ausland (5 Tage bis 6 Wochen): Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Universitäten. Auch Doktorand*innen sind förderbar. I.d.R. wird eine Kursgebühren- und Reisekostenpauschale gezahlt.
  • Studienreisen und Wettbewerbsreisen (max. 12 Tage): Die Beantragung von Fördermitteln für alle Teilnehmenden erfolgt durch den/die für die Organisation der Reise verantwortliche/n Hochschullehrer*in. Zusätzlich kann eine Begleitperson (z.B. Dozent*in/Profesor*in der MLU) gefördert werden. Studien- und Wettbewerbsreisen werden mit einer Aufenthaltspauschale pro Tag gefördert.

Die Universität Halle-Wittenberg hat sich dazu entschlossen, vorrangig Semesteraufenthalte und Aufenthalte für Abschlussarbeiten zu fördern. Dies schließt jedoch eine Förderung der anderen Aufenthaltsarten nicht aus.

Eine PROMOS-Förderung ist für MLU-Studierende nur einmalig möglich.

Zusätzliche Hinweise

Die Zahl der Bewerber*innen übersteigt i.d.R. die Zahl der zu vergebenden Stipendien. Somit kann leider nicht jede*r Bewerber*in eine Förderung erhalten. Ziehen Sie also bitte auch  andere Fördermöglichkeiten in Betracht, wie beispielsweise Auslands-BAföG    (für Semesteraufenthalte und Pflichtpraktika ab 3 Monaten) oder weitere Stipendien, für die es eine Reihe von Suchmaschinen gibt, z.B.: https://www.e-fellows.net/   

Studierende, die parallel andere Stipendien beziehen, erkundigen sich bitte im International Office, ob eine Doppelförderung möglich ist.

Semesteraufenthalte und Praktika können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch Erasmus+ möglich ist. Eine Förderung von Semesteraufenthalten im Erasmus+-Raum kommt in PROMOS nur in Ausnahmefällen infrage. Erkundigen Sie sich dazu bitte im International Office.

Wer kann sich bewerben?

Bewerbungsberechtigt sind Studierende aller Studienfächer der Martin-Luther-Universität. Neben deutschen Studierenden bzw. diesen nach § 8 BAföG gleichgestellten Personen können ebenfalls nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen gefördert werden, wenn sie in einem Studiengang an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der MLU zu erreichen oder zu promovieren. Aufenthalte in Heimatländern sind ausgeschlossen.

Hier geht es weiter zu den Bewerbungsmodalitäten.

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