Links
Dokumente
ERASMUS+ 2021-27 - das neue Programm
ERASMUS+ 2021-27_das neue Programm.pdf
(849,2 KB) vom 30.09.2021
Kontakt
Leitaktion 2: N. N.
Referent*in Internationale Forschung/ Wissenschaftlermobilität
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
06099 Halle (Saale)
Leitaktion 1: Anna Kostov
Erasmus Hochschulkoordinatorin
Telefon: Tel: +49 345 55 21579
anna.kostov@international.u...
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)
Leitaktion 1: ERASMUS weltweit: Katja Richter
Telefon: +49 345 55 21313
erasmusworldwide@internatio...
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
D-06108 Halle
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
D-06099 Halle (Saale)
Login für Redakteure
Erasmus 2021 - 2027
Zum 1. Januar 2021 trat die neue Erasmus Programmgeneration in Kraft. Das neue Erasmus Programm hat eine Laufzeit bis 2027 und besteht aus drei Leitaktionen (Key Actions, kurz: KA):
KA1: Förderung der Mobilität von Einzelpersonen
KA2: Förderung von Hochschulkooperationen (Projektförderung)
KA3: Politikunterstützung
Überblick
- Leitaktion 1
- ERASMUS Auslandsaufenthalt zum Studium in Europa
- ERASMUS Auslandsaufenthalt zum Praktikum in Europa
- ERASMUS Förderung für Doktoranden in Europa
- ERASMUS Lehrendenmobilität in Europa
- ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmobilität in Europa
- Blended Intensive Programmes (BIP) - gemischte (physisch/virtuell) Lernaktivitäten (Summer/Winter Schools) in Europa
- ERASMUS weltweit - Mobilitätsförderung (außerhalb Europas)
- Leitaktion 2
- Erasmus+ Cooperation Partnerships (ehemals Strategische Partnerschaften (dezentrale Maßnahme))
- Erasmus Mundus Programmlinie zur Förderung transnationaler Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende
- Kapazitätsaufbauprojekte in der Hochschulbildung (zentrale Maßnahme)
- Allianzen für Innovation (zentrale Maßnahme)
- Europäische Hochschulen (zentrale Maßnahme)
- Jean Monnet-Aktionen
Leitaktion 1
ERASMUS Auslandsaufenthalt zum Studium in Europa
ERASMUS Auslandsaufenthalt zum Praktikum in Europa
ERASMUS Förderung für Doktoranden in Europa
Informationen folgen in Kürze.
ERASMUS Lehrendenmobilität in Europa
ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmobilität in Europa
Blended Intensive Programmes (BIP) - gemischte (physisch/virtuell) Lernaktivitäten (Summer/Winter Schools) in Europa
Die Förderlinie Blended-Intensive-Programmes (BIP) soll der Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und Aktivitäten, z.B. gemischter Sommer- oder Winterschulen, in Europa dienen.
Im Aufbau müssen die BIPs eine Kombination aus einer kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) und einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer im Vorhinein oder im Nachgang darstellen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind (Stand 02/2021):
- Beteiligung von mind.3 Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern am Vorhaben (MLU mitgerechnet)
- Mindestteilnehmerzahl 15 Studierende und/oder HochschulmitarbeiterInnen
- Vergabe von Minimum 3 ECTS für Studierende
Die Förderung sieht Reisekostenzuschüsse für die TeilnehmerInnen (gemäß EU-Vorgabe) sowie max. 10.000,00 EUR Sachkostenzuschuss vor.
Die Antragstellung erfolgt über das International Office im Rahmen des jährlichen Erasmus-Antrages für Individualmobilität in Europa. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen hierzu an Frau Anna Kostov, anna.kostov@international.uni-halle.de, 0345 55 21579.
ERASMUS weltweit - Mobilitätsförderung (außerhalb Europas)
Seit 2015 bietet das ERASMUS Programm mit seiner internationalen Dimension die Möglichkeit, akademischen Austausch und Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt zu fördern.
Förderfähig sind, wie in der Leitaktion 1 bereits in europäischen Kontext bekannt, Studierenden- (Studium, Praktikum) sowie Personalmobilität (Lehre, Fort- und Weiterbildung).
Die Beantragung von Mobilitätsgeldern erfolgt jährlich im Rahmen eines eigenen Projektantrages mit einer Laufzeit von 24/36 Monaten. Aktuelle Aufrufe werden i.d.R. im Oktober veröffentlicht. Die Antragsfrist liegt i.d.r. im Februar. Anträge sind über das International Office bei der EU einzureichen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen hierzu an erasmusworldwide@international.uni-halle.de, 0345 55 21313.
Informationen zur Programmlinie "Mobilität mit Partnerländern" sowie der Antragsstellung finden Sie hier
Derzeit laufende Projekte
Erasmus+ KA107: 2020 - 2023: Partnerschaften mit
- Aserbaidschan, ADA University, Baku. Ansprechpartner: Jun.-Prof. Azar Aliyev (Jura)
- Äthiopien, Addis Ababa University. Ansprechpartner*innen: Prof. Peter Imming (Pharmazie), PD Dr. med. Eva Kantelhardt (Medizin), Dr. jur. Romy Klinke (Jura)
- Togo, Universite de Lomé. Ansprechpartnerin: PD Dr. Natascha Ueckmann (Romanistik)
- Russische Föderation, Northern (Arctic) Federal University, Archangelsk. Ansprechpartnerin: Dr. Heike Link (Germanistik)
- Russische Föderation, Ural State Law University, Jekaterinburg. Ansprechpartner: Jun.-Prof. Azar Aliyev (Jura)
- Russische Föderation, Voronezh State University. Ansprechpartner: Prof. Baldur Neuber (Sprechwissenschaften)
- Kasachstan, Kazguu University, Nur-Sultan. Ansprechpartner: Jun.-Prof. Azar Aliyev (Jura)
- Senegal, Université Cheikh Anta Diop, Dakar. Ansprechpartner: Prof. Ralph Ludwig (Romanistik)
- Tansania, Sokoine University of Agriculture, Morogoro. Ansprechpartnerin: Prof. Christine Fürst (Geowiss./Geographie)
- Uganda: Makerere University, Kampala. Ansprechpartner: Dr. Sung-Joon Park (Ethnologie)
Erasmus+ KA107: 2019 - 2022. Partnerschaften mit
- Äthiopien, Addis Ababa University. Ansprechpartner*innen: Prof. Peter Imming (Pharmazie), PD Dr. med. Eva Kantelhardt (Medizin), Dr. jur. Romy Klinke (Jura)
- Bosnien und Herzegowina, University of Sarajevo. Ansprechpartnerinnen: Dr. Eva Kowollik (Slavistik), Dr. Heike Link (Germanistik)
Leitaktion 2
In der Leitaktion 2 werden Kooperationsprojekte von Organisationen, Einrichtungen und Hochschulen zwischen Einrichtungen sowohl innerhalb Europas als auch mit Partnerländern weltweit gefördert, um den Austausch und damit eine innovative Zusammenarbeit zu unterstützen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Leitaktion 2 an Frau Susann Rothfuß, susann.rothfuss@international.uni-halle.de, 0345 55 21590.
Bitte beachten Sie: In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 wurde festgelegt, dass das Vereinigte Königreich noch an der auslaufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Der neue Partnerschaftsvertrag sieht für die kommende Programmgeneration (2021-2027) keine Teilnahme als Programmland vor. Das Vereinigte Königreich wird stattdessen den Status als Partnerland haben (Region 14, vgl. Programme Guide, S. 35)
Folgende Förderlinien gibt es in der Leitaktion 2:
Erasmus+ Cooperation Partnerships (ehemals Strategische Partnerschaften (dezentrale Maßnahme))
Wie die bisherige Programmlinie Erasmus+ Strategische Partnerschaften in der Vorgänger-Programmgeneration von Erasmus+ (2014 - 2020) bietet auch die Nachfolgeprogrammlinie Erasmus+ Cooperation Partnerships 2021-2027 deutschen Hochschulen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.
Für die Cooperation Partnerships in der Hochschulbildung wurden sektorspezifische Prioritäten festgelegt, von denen mindestens eine je Projekt bedient werden muss:
- Projekte, die eine strategische und strukturierte Kooperation zwischen Hochschulen voranbringen
- Projekte, die zu innovativen Lern- und Lehrmethoden ermuntern sollen, um gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen
- Projekte, die die Entwicklung von STEM / STEAM in der höheren Bildung, besonders die Beteiligung von Frauen fördern
- Projekte, die die Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und Entwicklung von Fertigkeiten anerkennen
- Projekte, die inklusive Systeme der höheren Bildung schaffen durch inklusive Ansätze für Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten
- Projekte, die digitale Kompetenzen im Bereich Hochschulbildung unterstützen
Bei Erasmus+ Cooperation Partnerships handelt es sich um eine strukturierte Zusammenarbeit, d.h. es müssen mindestens drei europäische Organisationen aus Erasmus+ Programmländern zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren zusammenarbeiten. Der Fokus von Cooperation Partnerships liegt somit auf der engen europäischen Zusammenarbeit. Es können jedoch auch sogenannte "Partnerländer " an Cooperation Partnerships beteiligt sein (nur als Projektpartner, nicht als Antragsteller), unter der Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Das Vereinigte Königreich kann als Partnerland unter der o.g. Voraussetzung teilnehmen.
Cooperation Partnerships haben eine Laufzeit von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten.
Die Förderhöhe beträgt Pauschalbeträge von 120.000 EUR, 250.000 EUR oder 400.000 EUR.
Die Antragstellung erfolgt bei der Nationalen Agentur im DAAD (NA DAAD). Die Anträge sind einzureichen bis: 22. März 2023 um 12:00:00 Uhr (Mittag
Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Erasmus Mundus Programmlinie zur Förderung transnationaler Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende
In der neuen Erasmus+ Generation 2021 - 2027 gibt es innerhalb von Erasmus Mundus zwei Förderlinien: Erasmus Mundus Joint Master EMJM (ehemals Erasmus Mundus Joint Master Degrees EMJMD) und Erasmus Mundus Design Measures EMDM (neu).
EMJM sind gemeinsame internationale Masterstudiengänge in einem Hochschulkonsortium, das aus mindestens drei Hochschulen besteht. Davon müssen mindestens zwei Hochschulen aus Erasmus+ Programmländern kommen. Die dritte Hochschule kann aus einem Erasmus+ Partnerland stammen. Antragsteller kann entweder eine Programmland- oder eine Partnerlandhochschule sein. Weitere akademische und nicht-akademische Partner können involviert werden.
Das Konsortium vergibt Vollstipendien an exzellente Studierende aus der ganzen Welt. Die Studierenden absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Programmlandhochschule. Ein zweiter Studienaufenthalt kann in einem Partnerland erfolgen. Der Studiengang schließt mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss ab.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das vollständig entwickelte gemeinsame Studienprogramm vorliegen, das nach der Auswahl betriebsbereit ist und weltweit beworben werden kann.
EMDM fördern die Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs in Europa (und darüber hinaus), um sich im zweiten Schritt gegebenenfalls auf eine Erasmus Mundus Joint Master Förderung zu bewerben. Eine anschließende Antragstellung unter Erasmus Mundus Joint Master ist jedoch nicht zwingend.
Anträge werden elektronisch über das Funding & Tender Opportunities Portal bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die Frist für die Antagstellung ist am 16.02.2023 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).
Ausführliche Informationen zu den Erasmus Mundus Joint Master finden Sie hier
Ausführliche Informationen zu den Erasmus Mundus Design Measures finden Sie hier
Kapazitätsaufbauprojekte in der Hochschulbildung (zentrale Maßnahme)
Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Modernisierung, die Zugänglichkeit und die Internationalisierung von Hochschulen in den Partnerländern der Europäischen Union . Im Rahmen dieser Projekte sollen Kooperationen zwischen Hochschulen gestärkt, die freiwillige Anpassung an Entwicklungen der EU im Hochschulbereich gefördert und der direkte persönliche Kontakt unterstützt werden.
Die Projekte haben eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren.
Die EACEA stellt die elektronischen Antragsunterlagen nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) zur Verfügung. Die Einreichung des Antrags erfolgt direkt über dieses Portal.
Die Antragsfrist ist am 16.02.2023 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Allianzen für Innovation (zentrale Maßnahme)
Die Erasmus+ Allianzen für Innovation unterteilen sich in die Förderlinien
Lot 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen und
Lot 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung.
Anträge werden elektronisch bei der EACEA in Brüssel eingereicht.
Die Antragsfrist ist am 03.05.2023 um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit).
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Europäische Hochschulen (zentrale Maßnahme)
"Europäische Hochschulen" sind Hochschulallianzen, die die Stärken und die Vielfalt europäischer Forschung und Lehre in neuen Strukturen bündeln sollen, um den Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, zu begegnen.
Eine Allianz besteht aus mindestens drei Hochschulen aus drei Erasmus+ Programmländern .
Der Begriff "Hochschulen“ sollte im weitesten Sinne verstanden werden, einschließlich aller Arten von Hochschuleinrichtungen. Die Initiative der Europäischen Hochschulen entspricht einer langfristigen Vision, und in diesem Zusammenhang werden die folgenden Schlüsselelemente von den „Europäischen Hochschulen“ bis 2025 erwartet:
- Eine gemeinsame, integrierte, langfristige gemeinsame Strategie für Bildung mit, wo immer möglich, Verbindungen zu Forschung und Innovation und zur Gesellschaft insgesamt
- Ein europäischer, "interuniversitärer“ Hochschulcampus
- Europäische wissensbildende Teams ("herausforderungsbasierter Ansatz“) von Studierenden und Wissenschaftlern - stellen sich gemeinsam gesellschaftlichen und anderen Herausforderungen ihrer Wahl in einem multidisziplinären Ansatz
Im Förderbereich 1 „Intensivierung bestehender tiefgreifender institutioneller transnationaler Zusammenarbeit“ können sich Hochschulen, die bereits an einer solchen Zusammenarbeit beteiligt sind, darunter insbesondere die im Rahmen der ersten Erasmus+ Pilotausschreibung 2019 ausgewählten Allianzen, bewerben. Weitere Hochschulen können sich den bestehenden Kooperationsverbünden anschließen.
Im Förderbereich 2 „ Entwicklung neuer tiefgreifender institutioneller transnationaler Zusammenarbeit“ können sich neue Hochschulallianzen bewerben (geplant ist die Förderung von 2 bis 4 neuen Allianzen in 2023).
Die Frist für die Antragsstellung ist am 31. Januar 2023 um 17:00 Uhr. Geplant ist eine weitere Ausschreibungen für die Initiative Europäische Hochschulen, und zwar im ersten Quartal im Jahr 2024.
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Jean Monnet-Aktionen
Jean Monnet-Aktionen fördern die exzellente Lehre und Forschung zu Europa und zum europäischen Integrationsprozess. Ab 2021 werden sie ihren traditionellen Fokus auf die Hochschulbildung erweitern und sich für den Schul- und Berufsbildungssektor öffnen.
Bitte beachten Sie: Antragsberechtigt für die Jean Monnet-Aktionen sind Hochschulen weltweit (mit Ausnahme von Weißrussland), so auch aus Großbriannien.
Anträge aus allen Fachbereichen sind möglich, nicht nur aus den Sozial-/Politikwissenschaften, sondern auch z.B. aus den Naturwissenschaftlen, solange ein EU-Bezug vorhanden ist.
Gefördert werden können:
- Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr auf dem Gebiet der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschule angeboten werden. Sie können sich auf allgemeine, spezifische oder multidisziplinäre Aspekte von EU-bezogenen Thematiken konzentrieren und können daher von mehreren DozentInnen angeboten werden.
- Lehrstühle: für ProfessorInnen mit Spezialisierung auf die Europäische Union. Im Rahmen des Jean-Monnet-Lehrstuhls müssen mindestens 90 Lehrstunden pro Studienjahr durch den Jean Monnet chair holder selber unterrichtet werden. Er/sie kann auch ein Team haben, das die Aktivitäten des Lehrstuhls unterstützt und erweitert, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Lehrstunden.
- Exzellenzzentren: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen, die Fachwissen und die Kompetenzen hochrangiger Experten bündeln, mit dem Ziel, Synergien zwischen verschiedenen Disziplinen und Ressourcen in europäischen Studien zu entwickeln und gemeinsame transnationale Aktivitäten zu schaffen.
Anträge werden elektronisch bei der EACEA in Brüssel eingereicht.
Die Antragsfrist ist am 14.02.2023 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Ausführliche Informationen finden Sie hier