Dokumente
Flyer Dozenten- und Personalmobilität Erasmus (Europa)
na_daad_flyer_lehre_fort-_und_weiterbildung_2020.pdf
(958,1 KB) vom 12.10.2020
Kontakt
Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme
Telefon: Tel: +49 345 55 21579
Telefax: Fax: +49 345 55 27687
anna.kostov@international.u...
Universitätsring 19/20
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)
ERASMUS Lehrendenmobilität in Europa
Übersicht
Förderbedingungen
Das ERASMUS Programm fördert Mobilitäten zu Lehrzwecken an europäische Partnerhochschulen. Grundlage hierfür ist ein existierender Erasmus-Vertrag.
Vorteile des ERASMUS Aufenthaltes:
- Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Lehrprogramms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Wer kann gefördert werden?
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage
- Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- eingeschriebene Doktoranden
- Unternehmenspersonal (incoming)
Was kann gefördert werden?
- Beteiligung an Prüfungen
- fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
- gemeinsame Veranstaltungen und Seminare
- Lehrveranstaltungen/Vorlesungen
Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist.
Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche. Über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage) wird das notwendige Deputat wie folgt berechnet: 8 Stunden/5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage.
Werden ERASMUS-Lehrendenmobilität und ERASMUS-Mobiltät zu Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Unterrichtsstunden/Woche.
Finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung sieht eine pauschale Zuwendung für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß der festgelegten Sätze des ERASMUS-Programms vor. Die Bewilligung erfolgt auf Basis einer zuvor erstellten Kostenkalkulation. Die Abrechnung der Mobilität erfolgt nach Bundesreisekostengesetz (BRKG).
Fahrt- und Aufenthaltskostenpauschalen
Förderraten Personalmobilität Projekt 2021.pdf
(65,8 KB) vom 19.01.2023
Antragstellung
Anträge können stetig im laufenden akademischen Jahr, auch kurzfristig, eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt immer vorbehaltlich der bereitstehenden Mittel.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet das International Office. Ein offizielles Bewilligungsschreiben mit Höhe der pauschalen Förderung bzw. ggf. ein Ablehnungsschreiben geht dem Antragsteller zeitnah nach Einreichung des Antrages per Email zu.
Einzureichende Unterlagen:
- unterschriebener Antrag auf Erasmus-Zuschuss (siehe Dokumente)
- Einladungsschreiben der aufnehmenden Partnerhochschule mit folgenden Angaben: genauer Zeitraum des Lehraufenthaltes, Umfang der zu tätigenden Lehre in Unterrichtsstunden, Inhalt der Lehre mit Angabe der Zielgruppe
- Kostenkalkulation zur geplanten Dienstreise (inklusive Tagegeld)
- genehmigter Dienstreiseantrag und Formular A1 - Bescheinung bei Dienstreisen ins Ausland (Kopie)
Dokumente
Antrag auf einen ERASMUS-Zuschuss zur Lehrendenmobilität
Antrag_Dozentenmobilität.doc
(1,1 MB) vom 23.02.2021
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit, Kennedyallee 50, 53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de