Aufenthaltstitel für Deutschland
Als Bürger*innen der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen Sie kein Visum und keinen Aufenthaltstitel für die Einreise nach Deutschland.
Mit der Anmeldung ihres Aufenthaltsortes beim Bürgerservice genießen sie Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Sie brauchen keine Zustimmung, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer*innen grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Die Hochschulrektorenkonferenz bietet Ihnen in ihrem Faltblatt „Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten“ eine genaue Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftler*innen aus dem nicht-europäischen Ausland. Sie finden hier ebenfalls Informationen darüber, welche Möglichkeiten mitreisende Familienmitglieder haben.
Bürger*innen aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Auslandsvertretung . Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland im Vorfeld genau über die jeweiligen Visabestimmungen, -abläufe und benötigten Dokumente, da diese variieren können.
Weitere Informationen über Visa-Bestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder beim Visa-Navigator .